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Flusskreuzfahrt nach der Corona Krise: Die Aufwertung der Arbeitsbedingungen darf nicht gebremst werden
1 Juni 2021
Noch sind die Flusskreuzfahrten in Europa weitestgehend verboten, zumindest im grenzüberschreitendem Verkehr. Die derzeitige positive Entwicklung im Kampf gegen Corona wird jedoch nach aller Wahrscheinlichkeit ein Restart ab Juli 2021 möglich machen. Entsprechend bereitet sich die Branche darauf vor. Holgar Schatz berichtet
Das im vergangenen Spätsommer erfolgreich praktizierte Schutzkonzept wurde nochmals verbessert um Passagiere und Gäste zu schützen.* Ein vollständiger Betrieb auch mit Gästen aus Übersee wird spätestens dann 2022 wieder möglich. Die guten Zukunftsaussichten mit wachsenden Passagierzahlen, die vor der Krise weiter prognostiziert wurden, sind weiterhin gültig.
Dennoch hat der lange Lockdown in der Tourismus- und Gastrobranche gerade auch im Flusskreuzfahrtssektor mit seinen hohen laufenden Fixkosten enorme Verheerungen verursacht, viele Reedereien und Betreiber sind wirtschaftlich in Nöte geraten. Doch auch für die Arbeitnehmenden war der Lockdown ein harter Schlag. Viele bekamen keine Kurzarbeiterentschädigung oder wurden gekündigt. Oftmals wurden ausstehende Löhne nicht mehr richtig gezahlt, bei Insolvenzen sowieso nicht mehr. Unsere arbeitsrechtlichen Interventionen für unsere Mitglieder seit Frühjahr 2020 verdreifacht! Man kann durchaus sagen, dass in der Krise der Ton seitens mancher Arbeitgeber rauer geworden ist.
Nicht auf dem Rücken der Beschäftigten
Wir haben Anlass zur Sorge, dass manche Arbeitgeber nun bei dem Neustart versuchen werden, mit Verweis auf die schwierige wirtschaftliche Situation, Ansprüche seitens der Arbeitnehmenden abzuwehren. Erste entsprechende Signale sind bereits zu vernehmen.
Wir und unsere Partner innerhalb der Föderation der europäischen Transportarbeitsgewerkschaften (ETF) sehen im Gegensatz dazu erst recht die Notwendigkeit, in die Qualität der Arbeit zu investieren. Der in den letzten Jahren langsam aber sicher bestrittene gemeinsame Weg der Sozialpartner, die Arbeitsbedingungen anzuheben und zu regulieren, darf nun nicht gestoppt werden. Die wirtschaftlichen Aussichten sind gut und die Branche kann und muss alle Anstrengungen unternehmen, das Produkt "Flussreisen" zu fairen Preisen zu verkaufen und die gestiegenen Kosten an die zahlungswilligen Gäste weiterzugeben. Wir werden ab Juli 2021 unsere Anstrengungen intensivieren und sichtbar sein. Bei Behörden, im Gespräch mit Arbeitgebern und vor allem an Bord und an Land, um direkt mit den Beschäftigten vor Ort zu sprechen.
- *Leitfaden für einen Mindeststandard zur Wiederaufnahme der Flusskreuzfahrten in Europa unter COVID-19 sowie Management Guidelines Covid Fall an Bord. Beide Dokumente auf www.igrivercruise.com abrufbar.
Sichere deine Rechte am Arbeitsplatz: Grundlegende Verhaltenstipps
Bekanntlich gibt es in der Binnenschifffahrt viele arbeitsrechtliche Probleme, die zum Teil auch durch Unwissen seitens der Beschäftigten entstehen. Mit vielen Unternehmen haben wir als Gewerkschaft eine gute Zusammenarbeit und versuchen Probleme gemeinsam zu lösen. Dennoch haben wir in den vergangenen Monaten eine starke Zunahme von individuellen Rechtsfällen erlebt. Deshalb möchten wir hier wieder ein paar grundlegende Verhaltenstipps geben, die dir bzw. uns und unseren Anwälten helfen, im Zweifelsfalle deine Rechte juristisch durchzusetzen.
Fristlose Kündigung:
Gerade in den letzten Monaten haben einige Arbeitgeber versucht, bei Reiseausfällen, Beschäftige kurzfristig zu kündigen. Widerspreche bei einer fristlosen Kündigung sofort bei deinem Vorgesetzen und biete ihm weiterhin deine Arbeitsbereitschaft an. Melde dich sofort bei uns!
Normale Kündigung
Reguläre Kündigungen sind legal sofern die gesetzlichen Kündigungsfristeneingehalten werden (1, 2 oder 3 Monate je nach Dienstjahr). Manchmal sind sie jedoch "missbräuchlich", wenn etwa ein Unternehmen unliebsame oder kritische Mitarbeiter loswerden wollen, die ansonsten gute Arbeit geliefert haben. Notiert hier alles was im Vorfeld der Kündigung passiert ist (etwa Gespräche mit Vorgesetzen und Meinungsverschiedenheiten).
Krankheit:
Immer wieder kommt es bei Krankheit an Bord zu unterschiedlichen Auffassungen. Manchmal verweigern Chefs, die Beschäftigten umgehend zu einem Arzt zu schicken und verlangen das Verbleiben und Weiterarbeiten an Bord. Wir erleben oft, dass Beschäftigte dann von selbst das Schiff verlassen und nach Hause gehen. Melde dich in so einem Streitfall bei uns! Wenn du von Bord gehst, melde dich sofort bei einem Arzt oder Krankenhaus und schicke deinem Vorgesetzten sofort den Arztbericht.
Arbeitszeiten:
Führe unabhängig vom Zeiterfassungssystem an Bord ein eigenes Tagebuch und notiere am besten täglich, wann du anfängst zu arbeiten und wann Arbeitsende ist. Notiere auch die Pausen. Nur mit solchen Daten können wir im Zweifelsfall die entsprechenden Kompensationen einfordern.
Notizbuch
Notiere generell bei allen genannten Fällen in einem Notiz- oder Tagebuch die jeweiligen Gespräche mit Datum und Uhrzeit mit dem Vorgesetzten an Bord oder an Land. Speichere auch alle Korrespondenz, die du per emails oder whatsapp etc. mit deinem Arbeitgeber führst.
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